03.10.2026
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Netzanschlüsse nach der Reform UC84: Fristen am 16. und 30. Oktober sowie neue Auslegungen der Netzbetreiber
Nach dem Veto des Präsidenten gegen eine Änderung des Netzgesetzes müssen sich Investoren auf die Fristen im Oktober einstellen. Die Betreiber ändern zudem die Auslegung der neuen Vorschriften.
Die Novelle des Energiegesetzes (Prawo energetyczne) vom 13. März 2026, bekannt als UC84, ist größtenteils am 30. April 2026 in Kraft getreten. Ein Teil der Übergangsvorschriften – u. a. Art. 13 und 14 – wird ab dem 16. Oktober 2026 gelten. Die Änderungen betreffen die Kosten und Zeitpläne für den Netzanschluss neuer Quellen und Energiespeicher, weshalb die Mehrheit der in Vorbereitung befindlichen Projekte deren Auswirkungen spüren wird.
Das Veto und seine Folgen
Am 28. August 2026 legte Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen eine Änderung des Gesetzes ein (Drucksache Nr. 2750). Laut der Beschreibung von e-magazyny.pl sollte sie die Frist für die Zahlung der Vorschüsse vom 30. Oktober 2026 auf den 30. April 2027 verschieben und die erforderliche Sicherheit bei nach dem 16. Oktober geschlossenen Verträgen von 100 % auf 25 % senken. Nach dem Veto gelten die ursprünglichen Fristen. Laut WysokieNapiecie.pl (18. September) können die Änderungen noch der Novelle des Energiegesetzes zum CSIRE (zentrales Informationssystem des Energiemarkts) angefügt werden – die Sitzungen des Sejm (Unterhaus) sind für den 6.–9. Oktober und die des Senats für den 13.–14. Oktober angesetzt; das Ministerstwo Energii (Energieministerium) und die Kanzlei des Präsidenten sollen über eine gemeinsame Fassung der Vorschriften sprechen.
Was ein Netzanschlussantrag kostet
Für neue Anträge sehen die Vorschriften eine Gebühr von 1 PLN/kW (maximal 100 Tsd. PLN), einen Vorschuss von 60 PLN/kW (maximal 6 Mio. PLN) sowie eine Sicherheit von 30 PLN/kW vor. Wie das Portal e-magazyny.pl berechnet hat, bedeutet das für einen Energiespeicher mit einer Anschlussleistung von 100 MW Zahlungen von 6,1 Mio. PLN und eine Sicherheit von 3 Mio. PLN. Die Quellen beschreiben die Regeln zur Bemessung der Sicherheit unterschiedlich, weshalb sie vor einer Investitionsentscheidung im Gesetzestext und in den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers überprüft werden sollten.
Meilensteine und neue Anschlussmodi
- für Energiespeicher – 24 Monate bis zum Erhalt der endgültigen Baugenehmigung,
- Pflicht zur Realisierung von mindestens 80 % der Leistung und Kapazität, mit der Möglichkeit einer einmaligen Fristverlängerung um höchstens 24 Monate,
- Cable Pooling auch für Energiespeicher möglich,
- flexibler Vertrag (mit Einschränkungen bis zu 3 Jahren) sowie konfigurierbarer Vertrag.
Betreiber ändern die Auslegung
Energa-Operator, Enea Operator und Tauron Dystrybucja haben die Auslegung der Vorschriften geändert. Laut e-magazyny.pl kann die Gebühr von 1 PLN/kW auch eine wesentliche Änderung bereits erteilter Netzanschlussbedingungen betreffen, etwa der Leistung oder des Standorts. Das ist wichtig für Projekte, die nach Erhalt der Bedingungen optimiert werden müssen.
Bedeutung für den Markt
Die neuen Regeln begünstigen ausgereifte Projekte: mit geklärtem Recht am Grundstück, realistischem Genehmigungszeitplan und finanzierten Sicherheiten. Im Portfolio von NRG+ – Photovoltaik-Parks und Energiespeicher, darunter BESS-Projekte mit einer Leistung von 4 bis 600 MW – gehören die Termine am 16. und 30. Oktober derzeit zu den wichtigsten Daten im Kalender der Vorbereitungsarbeiten.
Quellen
- e-magazyny.pl: „Operatorzy zmieniają wykładnię UC84. Nowe zasady dla przyłączeń” (29.09.2026)
- e-magazyny.pl: „Przyłączenie magazynu energii po reformie. Projekt o mocy przyłączeniowej 100 MW oznacza 6,1 mln zł wpłat i 3 mln zł zabezpieczenia” (23.09.2026)
- e-magazyny.pl: „Prezydent zawetował poprawki do UC84. Co teraz z przyłączeniami do sieci?” (28.08.2026)
- WysokieNapiecie.pl: „Jest jeszcze szansa, aby posprzątać bałagan w ustawie sieciowej UC84” (18.09.2026)